Barrierefreiheit auf Ihrer Web-Site - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Verpflichtende Barrierefreiheit kommt nun auch für bestimmte Web-Sites und Web-Shops in der Privatwirtschaft ab Juni 2025. Was steckt dahinter und was bedeutet es konkret?
Auf Grundlage einer EU-Richtlinie zur Verbesserung der Barrierefreiheit für Verbraucherprodukte und -dienstleistungen wurde bereits im Jahr 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet. Dieses Gesetz verpflichtet Betreiber von Online-Shops ab Juni 2025 zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, Online-Shops so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar sind.
Das Gesetz zielt darauf ab, Hersteller von Produkten und Dienstleister zu verpflichten, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne zusätzliche Erschwernisse oder fremde Hilfe genutzt werden können. Es definiert allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit und beinhaltet spezifische Vorgaben für die Produktkennzeichnung, die Marktüberwachung, Verwaltungsverfahren sowie Bußgeldvorschriften.
Was bedeutet das konkret für meine Web-Site oder Web-Shop?
Für welche Arten von Web-Sites gilt dieses Gesetz?
Unter welchen Voraussetzungen ist man von der Pflicht nicht betroffen?
Wie kann man die Barrierefreiheit auf der eigenen Web-Site testen und verbessern?
Welche Standards für Barrierefreiheit müssen eingehalten werden?
Was passiert, wenn man als betroffener Web-Site Betreiber dem Gesetz nicht nachkommt?
Diese und andere Fragen haben wir uns im ersten Moment gestellt. Gott sei Dank kennen wir mit Dr. Bahr einen sehr guten Anwalt für unter anderem das Recht der Neuen Medien und das Datenschutzrecht. Mit seiner spezialisierten Anwaltskanzlei berät er seit mehr als 20 Jahren seine Mandanten. Wir haben uns online für ein lockeres Gespräch zwischen Anwalt und Web-Entwickler getroffen, um ein paar Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden. Dieses Gespräch stellen wir Ihnen hier als einen Art Podcast zur Verfügung, wenn Sie ein paar Einblicke in das Gesetz und einige Aspekte der Umsetzung interessieren, die man sich einfach nebenbei mal anhören kann. Sie können den Podcast auch hier herunterladen.
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung der Barrierefreiheit in Ihrer Web-Site oder Ihrem Web-Shop, informieren zu Auditierungs-Möglichkeiten und setzen technische Maßnahmen natürlich auch direkt um. Wir haben bereits für viele Web-Sites und Web-Shops eine barrierearme oder barrierefreie Umsetzung gemacht und können Ihnen Referenzen mit Beispielen während der Beratung zeigen. Und wenn Sie bspw. schon das TYPO3 CMS als Basis für Ihre Web-Site benutzen haben Sie bereits eine ausgezeichnete technische Grundlage für die Umsetzung der Barrierefreiheit.
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